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   BVerwG, 11.10.1957 - IV C 284.56   

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BVerwG, 11.10.1957 - IV C 284.56 (https://dejure.org/1957,762)
BVerwG, Entscheidung vom 11.10.1957 - IV C 284.56 (https://dejure.org/1957,762)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Oktober 1957 - IV C 284.56 (https://dejure.org/1957,762)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1958, 655
  • IFLA 1958, 79
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1957 - IV C 284.56
    Leitsatz 2 und 3 der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Dezember 1954 - BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54] - gilt auch bei Vornahmeklagen auf ein Handeln der Verwaltungsbehörden nach ihrem Ermessen.

    Bei Klagen auf Vornahme eines Verwaltungsakts, deren Antrag also darauf gerichtet ist, das Gericht möge die Behörde verpflichten, den begehrten Verwaltungsakt vorzunehmen, kommt es nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]) nicht auf die Rechtslage zur Zeit des Verwaltungsakts in seiner letzten Gestalt, sondern auf die Rechtslage zur Zeit der Gerichtsentscheidung an, auch wenn die Vornahmeklage mit einer auf Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsakts gerichteten Anfechtungsklage gekoppelt ist (Urteil BVerwG I C 81.53 vom 1. Dezember 1955).

  • BVerwG, 01.12.1955 - I C 81.53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 11.10.1957 - IV C 284.56
    Bei Klagen auf Vornahme eines Verwaltungsakts, deren Antrag also darauf gerichtet ist, das Gericht möge die Behörde verpflichten, den begehrten Verwaltungsakt vorzunehmen, kommt es nach nunmehr gefestigter Rechtsprechung (BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]) nicht auf die Rechtslage zur Zeit des Verwaltungsakts in seiner letzten Gestalt, sondern auf die Rechtslage zur Zeit der Gerichtsentscheidung an, auch wenn die Vornahmeklage mit einer auf Aufhebung des ablehnenden Verwaltungsakts gerichteten Anfechtungsklage gekoppelt ist (Urteil BVerwG I C 81.53 vom 1. Dezember 1955).
  • BVerwG, 02.10.1959 - IV C 117.59

    Rechtsmittel

    Fortentwicklung der Rechtsprechung in BVerwG IV C 284.56.

    Auch wenn, wie hier, die Gewährung der begehrten Leistung im Ermessen der Behörde steht, der Leistungsbewerber also nicht auf Verpflichtung der Behörde zur Leistungsgewährung klagen kann, es sich also nicht um eine Vornahmeklage im eigentlichen Sinne handelt, erscheint es gerechtfertigt, die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Gerichtsentscheidung zugrunde zu legen (vgl. auch BVerwG IV C 284.56 in RLA 58, 142 = IFLA 58, 80 = DVBl. 58, 655 = DÖV 59, 395, De Clerck NJW 1959, 968).

  • BVerwG, 29.01.1960 - IV C 415.58

    Rechtsmittel

    (Fortsetzung der Rechtsprechung von IV C 284.56 in IFLA 1958, 79).

    Das hat der Senat sogar für einen Fall entschieden, in dem die begehrte Leistung im Ermessen der Behörde lag und daher nicht mit einer Vornahmeklage hätte begehrt werden können (BVerwG IV C 284.56 in IFLA 1958, 79, DVBl. 1958, 655).

  • BVerwG, 20.03.1962 - IV B 152.61

    Bestehen einer Bindungswirkung der Ausgleichsbehörden und Verwaltungsgerichte an

    BAA 1958, 114 = BVerwGE 6, 42; 11. Oktober 1957 - BVerwG IV C 284.56 - 7. Februar 1958 - BVerwG IV C 38.58 - = RLA 1958, 125; 29. August 1958 - BVerwG IV C 149.57 - = ZLA 1959, 56 [Bestätigung von BVerwGE 6, 42]; 24. Januar 1958 - BVerwG IV C 306.56 - = ZLA 1958, 203).
  • BVerwG, 13.05.1960 - IV C 154.59

    Rechtsmittel

    Die Berücksichtigung der neuen Rechtslage wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar grundsätzlich erforderlich gewesen (BVerwG IV C 284.56 in IFLA 1958 S. 79; DVBl. 1958 S. 655).
  • BVerwG, 30.04.1962 - IV B 227.61

    Wohnsitzbegründung in Jarotschin - Verstoß gegen Denkgesetze oder allgemeine

    Das ist hier nicht der Fall, denn es ist nicht zweifelhaft, daß - wie auch in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt ausgesprochen worden ist - bei Vertriebenenausweisen, die vor Inkrafttreten des 2. ÄndG BVFG vom 27. Juli 1957 (BGBl. I S. 1207) erteilt worden sind, die Vertriebeneneigenschaft durch Ausgleichsbehörden und Verwaltungsgerichte selbständig geprüft werden darf (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. November 1957 - BVerwG III C 150.57 - = ZLA 1958, 121 = BVerwGE 6, 42; 11. Oktober 1957 - BVerwG IV C 284.56 - 7. Februar 1958 - BVerwG IV C 38.58 - = RLA 1958, 125; 29. August 1958 - BVerwG IV C 149.57 - = ZLA 1959, 56; 24. Januar 1958 - BVerwG IV 306.56 - = ZLA 1958, 203).
  • BVerwG, 14.04.1958 - IV B 14.57

    Rechtsmittel

    Da das Streben einer gegen die Versagung einer Kann-Leistung gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klage sich nicht in der Beseitigung des ablehnenden Verwaltungsakts erschöpft, sondern auf Erhalt der Leistung gerichtet bleibt, ist auch bei solchen Klagen die Rechtslage zur Zeit der Gerichtsentscheidung zugrunde zu legen (Urteil des Senats, BVerwG IV C 284.56, vom 11. Oktober 1957).
  • BVerwG, 05.02.1960 - IV C 131.59

    Rechtsmittel

    Denn der beschließende Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das Streben einer gegen die Versagung einer Kannleistung (vgl. § 254 Abs. 1 LAG) gerichteten verwaltungsgerichtlichen Klage sich nicht in der Beseitigung des ablehnenden Verwaltungsaktes erschöpfe, sondern auf Erhalt der Leistung gerichtet bleibe, so daß in jedem Falle die Rechtslage zur Zeit der Gerichtsentscheidung zugrunde zu legen sei (vgl.Urteil vom 11. Oktober 1957 - BVerwG IV C 284.56 - [IFLA 1958 S. 79] undBeschluß vom 14. April 1958 - BVerwG IV B 14.57 - [RLA 1958 S. 173, 174]).
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